Wie erwartet hat die ICAO ein Addendum zur Ausgabe 2025–2026 der Technischen Anweisungen (Doc 9284) herausgegeben, das ab dem 27. März 2026 gilt. Dies geschah als direkte Folge des Flugzeugbrands von Air Busan am 28. Januar 2025 am internationalen Flughafen Gimhae.
Powerbanks
— muss als Handgepäck mitgeführt werden;
— dürfen an Bord des Flugzeugs nicht aufgeladen werden;
— darf nicht zum Aufladen eines tragbaren elektronischen Geräts an Bord des Flugzeugs verwendet werden;
– es dürfen pro Person nicht mehr als zwei Powerbanks mitgeführt werden; und
– müssen einzeln geschützt werden, um Kurzschlüsse bei Nichtgebrauch zu verhindern (durch Aufbewahrung in der Originalverkaufsverpackung oder durch Isolierung der Anschlüsse, z. B. durch Abkleben freiliegender Anschlüsse oder durch Einlegen jeder Powerbank in einen separaten Plastikbeutel oder eine Schutztasche).
Nachdem ich heute Morgen den “Reserve and Collect”-Service des Flughafens London Heathrow geprüft habe, werden auf deren Website immer noch zwei Marken von Powerbanks verkauft, die im Duty-Free-Shop nach der Sicherheitskontrolle abgeholt werden können. Es scheint, als würde es einige Zeit dauern, bis sich die Nachricht verbreitet.
Die Kabinenbesatzung muss vorsichtig sein, wenn Passagiere Powerbanks unauffällig in ihren Taschen oder Taschen verwenden, um das Verbot des Aufladens von Geräten an Bord des Flugzeugs zu umgehen. Manchmal können die unbeabsichtigten Folgen einer geänderten Regelung schlimmer sein als das Problem, das angegangen werden soll, und es besteht die Sorge, dass dies ein Schritt zu weit ist. Dieses Thema wurde in einem kürzlich erschienenen Beitrag angesprochen:
https://lnkd.in/eZusatz Nr. 1 zur Ausgabe 2025-2026 der Technischen AnweisungenxXhhjEE