Beschreibung
Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) vom Mai 2000 ist seit Februar 2008 in Kraft. Die dem ADN beigefügten Vorschriften enthalten Bestimmungen über gefährliche Stoffe und Gegenstände, ihre Beförderung in Versandstücken und als Massengut an Bord von Binnenschiffen oder Tankschiffen sowie Bestimmungen über den Bau und den Betrieb dieser Schiffe. Sie regeln auch Anforderungen und Verfahren für Inspektionen, die Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen, die Anerkennung von Klassifikationsgesellschaften, die Überwachung sowie die Ausbildung und Prüfung von Sachverständigen.
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