Batteriebetriebene Rollstühle und Mobilitätshilfen sind für viele Reisende unerlässlich – und sie bergen spezifische Transportrisiken, wenn sie per Flugzeug befördert werden. Die Leitlinien der IATA für 2026 (in Übereinstimmung mit der ICAO TI 2025–2026 und der 67. Ausgabe der IATA DGR) konzentrieren sich auf einen wichtigen Punkt: Diese Geräte können sicher transportiert werden, wenn die richtigen Überprüfungen, Vorbereitungsschritte und Handhabungskontrollen vorhanden sind.
Dieser Artikel fasst die praktischen Erkenntnisse für Fluggesellschaftsteams, Bodenabfertiger und alle, die die Mobilität von Passagieren unterstützen, zusammen – ohne dass Sie das vollständige Leitliniendokument durcharbeiten müssen. Sie können das vollständige IATA-Dokument herunterladen hier.
Warum Mobilitätshilfen als Gefahrgut behandelt werden
Die Batterien, die Rollstühle und Mobilitätshilfen antreiben, gelten im Flugverkehr als Gefahrgut. Das Hauptrisiko im Betrieb besteht nicht darin, dass diese Gegenstände von Natur aus unsicher sind – es ist vielmehr, dass versehentliche Aktivierung (oder beschädigte Batteriesysteme/Anschlüsse) können Reibung, elektrische Last, Kurzschlüsse oder Wärmeentwicklung verursachen, die zu einem Brand führen könnten.
Die Richtlinie ist klar: Wenn Geräte gemäß den DGR vorbereitet und gehandhabt werden, stellen sie keine Gefahr dar – aber die Konsistenz hängt davon ab geschultes Personal, klare Abläufe und gute Koordination mit dem Fahrgast.
Der wichtigste Schritt: die (vorherige) Genehmigung durch den Betreiber
IATA bekräftigt, dass Es ist eine Genehmigung des Betreibers erforderlich für die Beförderung von batteriebetriebenen Rollstühlen und Mobilitätshilfen.
Für einen reibungslosen Betrieb (und zur Vermeidung von Verzögerungen beim Laden) empfiehlt die Anleitung dringend, dass eine Genehmigung eingeholt wird im Voraus, sei es durch den Passagier, einen Reisevermittler/Reiseveranstalter oder eine Drittanbieter-Buchungsplattform. Viele Betreiber setzen hierfür spezialisierte Assistenzteams ein.
Vorausinformationen ermöglichen es dem Betreiber:
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Batterietyp und Einschränkungen bestätigen,
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Laden/Sicherung planen und zusätzliche Minderungsmaßnahmen,
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und sicherstellen, dass Flugkapitän erhält die erforderliche Benachrichtigung über Standort und Konfiguration.
Welche Informationen sollten zur Genehmigung erhoben werden?
Anhang A der Leitlinien gibt einen sehr praktischen Mindestsatz an Daten an. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Teams Folgendes erfassen sollten:
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Hersteller + Modell
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Batteriepräsenz und Akkutyp
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für Lithium: Bestätigung von UN 38.3 Compliance
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Gesamtgewicht und Abmessungen (wie für den Transport dargestellt)
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abnehmbare/verstellbare Teile (Joystick, Kopfstütze, Kissen usw.)
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ob Batterien für den Transport ausgebaut werden müssen
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So trennen Sie Stromkreise / isolieren Sie Strom
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wie man den Freilauf ein-/ausschaltet
Das ist keine Administration um der Administration willen – sie ermöglicht eine sichere Planung und reduziert Risiken bei der kurzfristigen Abwicklung.
Der Batterietyp ist der entscheidende Punkt (drei Hauptkategorien)
Der DGR-Ansatz ist nach Batterietypen strukturiert. Mobilitätshilfen fallen in drei Hauptkategorien, die jeweils ihre eigenen Anforderungen haben:
1) Wartungsfreie Nass-, Nickel-Metallhydrid- oder Trockenbatterien
Diese Kategorie ist operativ einfacher – erfordert aber dennoch Kontrollen:
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Auslaufsichere Nassbatterien muss Sonderbestimmung erfüllen A67 (Vibrations- und Differenzdrucktests).
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Nickel-Metallhydrid muss erfüllen A199.
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Trockenbatterien muss erfüllen A123.
Wenn Batterien entfernt (oder Ersatzbatterien mitgeführt) werden, müssen diese:
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kurzschlussfest,
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in starke, starre Verpackung, und
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getragen in der Laderaum (gemäß dem Begleittext für diese Kategorie).
2) Nasse Nassbatterien
Dies ist der empfindlichste Typ aufgrund des Risikos durch ätzenden Elektrolyten.
Schlüsselregeln:
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die Mobilitätshilfe muss geladen, verstaut, gesichert und aufrecht entladen jederzeit.
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Wenn das Gerät nicht aufrecht stehen kann (oder den Akku nicht ausreichend schützt), muss der Akku entfernt und in Folgendes mitgeführt werden: dicht, korrosionsbeständige Verpackung, mit saugfähigem Material, aufrechter Sicherung und erforderlichen Kennzeichnungen/Etiketten (einschließlich Ätzend und Orientierung).
3) Lithiumbatterien (einschließlich Lithium-Ionen)
Lithiumbetriebene Mobilitätshilfen erfordern:
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Batterien, die ... erfüllen UN-Handbuch über Prüfungen und Kriterien, Teil III, 38.3 (UN 38.3).
Batterien dürfen installiert bleiben, wenn:
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sie sind Schutz vor Beschädigung durch Konstruktion, und
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sicher befestigt / Stromkreise gemäß Herstellerangaben isoliert.
Ein wichtiger Schwerpunkt für 2026 ist die operative Minderung, wenn die Batteriespeicherenergie groß ist:
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wenn Installierte Batterien überschreiten 300 Wh insgesamt sollte der Betreiber in Betracht ziehen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, was die Verwendung von feuerbeständigen Behältern oder Abdeckungen beinhalten kann, oder eine reduzierte angezeigte Batterieladung verlangt (zum Beispiel, ≤ 25%), je nach Risikobewertung des Betreibers.
Wo Batterien entfernt werden:
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Batterien für den Transport herausgenommen müssen nicht mehr als insgesamt 300 Wh.
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Ersatzbatterien sind erlaubt bis zu 300 Wh pro Mobilitätshilfe.
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entfernte und Ersatzbatterien aus Lithium müssen geschützt werden (z. B. durch eine Schutzhülle) und in der Passagierkabine transportiert.
Verhinderung unbeabsichtigter Aktivierung: Was “gut” aussieht
Jeder Batterietyp teilt zwei absolute Grundlagen:
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Versehentliche Aktivierung verhindern
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Klemmen vor Kurzschlüssen schützen
Die Anleitung gibt einen hilfreichen Überprüfungsschritt nach der Vorbereitung:
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Stellen Sie das Gerät in den Fahrbetrieb (nicht im Leerlauf) und bestätigen Sie dies. nicht einschalten/bewegen Über Joystick-Eingabe.
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vergessen Sie nicht ergänzende Stromversorgungssysteme wie Sitze/Neigung – isolieren Sie auch diese Stromkreise.
Wenn ein Gerät nicht sicher für den Transport gemacht werden kann, wird es darf nicht geladen werden.
Handhabung und Verladung: Beschädigung vermeiden, Bewegung vermeiden, sperrige Umgebungen vermeiden
IATA ist eindeutig, dass Mobilitätshilfen sein müssen:
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gesichert gegen Verrutschen durch Gurte/Spanngurte/Zurrmittel,
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geschützt vor Beschädigung (auch durch umliegendes Gepäck/Fracht),
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und nicht mit lose verladenen (Schüttgut) Gegenständen verstaut in einer ULD oder einem Netzbereich.
Wenn möglich, Geräte aufrecht halten. Die Richtlinie weist darauf hin, dass große, komplexe Geräte in der Regel nur für den aufrechten Gebrauch konzipiert und getestet werden und dass ihre Seitenlage die Wahrscheinlichkeit von Schäden erhöht und die sichere Befestigung erschwert.
Es empfiehlt außerdem:
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sobald wie möglich zuletzt laden,
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Freilaufmodus richtig auskuppeln,
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Trennung/Isolation,
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Übermäßiges Festzurren vermeiden,
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praktisch zerbrechliche Teile in der Kabine mitführen.
PIC-Benachrichtigung: eine zwingende Anforderung
Schließlich muss der verantwortliche Pilot über folgende Punkte informiert werden:
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der Standort von Mobilitätshilfen mit installierten Batterien,
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der Standort entfernter Batterien,
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und den Ort der Ersatzbatterien (Kofferraum oder Kabine für Lithium).
Dies stellt sicher, dass die Besatzung im Falle eines Zwischenfalls effektiv reagieren kann.
2026 IATA-Update: Praktische Checkliste
Zur Unterstützung Ihrer internen Überprüfung und operativen Planung haben wir eine praktische einseitige Compliance-Checkliste mit den wichtigsten Anforderungen des IATA-Updates 2026 erstellt. Diese Ressource ist für Versender, Spediteure und Compliance-Teams als schnelle Referenz neben den Vorschriften gedacht.
Unsere One-Page Compliance Checkliste
Sie können die PDF-Checkliste herunterladen hier. Wir empfehlen, sie mit relevantem Personal zu teilen und in Ihre Bereitschaftsprüfung für 2026 aufzunehmen.